Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB
Korrespondenzadresse
FUTURUM Management GmbH
Seefeldstrasse 60
CH-8008 Zürich
1. Gültigkeit
Vorliegende Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Geschäftsvorfälle der Verbundsgesellschaften der FUTURUM Management (nachfolgend FUTURUM), d.h. FUTURUM Management GmbH, FUTURUM Management Zürich GmbH, FUTURUM
2. Umfang
Aufträge und Vereinbarungen verpflichten den Kunden nur zu den im Konzept und Angebot definierten Leistungen. Bei Positionen mit dem Vermerk «ca.» konnte der effektive Aufwand zum Zeitpunkt der Angebotserstellung nicht abschliessend kalkuliert werden. Diese Positionen werden nach effektivem Aufwand in Rechnung gestellt. Unsere Leistungen stellen wir – sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vermerkt – mit CHF 350.- pro Stunde in Rechnung.
3. Auftragsannahme
Angebote sind während 30 Tagen verbindlich. Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragserteilung des Kunden zustande. Aufträge können via E-Mail, Briefpost oder durch persönliche Übergabe zugestellt werden. FUTURUM kann die Annahme von Aufträgen ohne Angabe von Gründen ablehnen. Ebenso die Ausführung eines Auftrages unterbrechen, kürzen oder vorzeitig beenden, wenn die Auftragserfüllung verunmöglicht oder der Kunde in Zahlungsverzug steht.
4. Nachträge
Später auftretende Änderungswünsche, bzw. nicht vereinbarte zusätzliche Leistungen sowie Kosten von Dritten, bedürfen einer schriftlichen Auftragserteilung durch den Kunden.
5. Haftung
FUTURUM führt sämtliche Aufträge mit der grösstmöglichen Sorgfalt und Qualität durch. Für das Ergebnis ihrer Tätigkeit kann sie jedoch keinerlei Haftung übernehmen. Schadenersatzansprüche etwelcher Art werden ausdrücklich wegbedungen.
6. Vertraulichkeit
FUTURUM behandelt sämtliche Informationen aus Kundenprojekten mit absoluter Vertraulichkeit. FUTURUM verpflichtet sich, alle übergebenen Unterlagen und sonstige schriftlich wie mündlich zur Kenntnis gebrachten Informationen ausschliesslich für dieses Projekt zu verwenden und diese vertraulich zu behandeln. Für eine Weitergabe von Unterlagen und Informationen an Dritte bedarf es beiderseits eine schriftliche Ermächtigung. Auf Verlangen unterschreiben alle beteiligten Personen eine Vertraulichkeitsvereinbarung.
7. Datenschutz
Da die Sicherheit des Datenverkehrs nicht absolut gewährleistet werden kann, wird auch für daraus resultierende Schäden keine Haftung übernommen. Wir verweisen dazu auf unsere separate Datenschutzerklärung.8. Drittleistungen
Kosten für Drittleistungen wie Hotel, Übersetzungen und Produktion von Hilfsmitteln werden durch den Auftraggeber übernommen, resp. in Rechnung gestellt. Physische Unterlagen wie Konzepte, Protokolle, Handouts, etc., werden zu Selbstkosten verrechnet. Grössere Druckaufträge (i.d.R. ab 12 Teilnehmende) werden extern produziert und in Rechnung gestellt. Digitale Unterlagen werden kostenlos in PDF-Format zur Verfügung gestellt.
9. Reisespesen
Notwendige Reisespesen stellen wir den Kunden auf Basis der effektiven Ausgaben in Rechnung (Bahn 1. Klasse bzw. Auto CHF 1.-/km).
10. Annullationsbedingungen
Beratung: Beendet der Kunde ein Beratungsprojekt vorzeitig, so sind alle bis dahin geleisteten Aufwendungen zuzüglich 50% der gemäss Auftrag nicht geleisteten Aufwendungen geschuldet.
Veranstaltung: Bei Annullation oder Verschiebung später als 30 Tage vor dem Durchführungsdatum einer Veranstaltung (z.B. Training, Workshop oder Referat) werden 50% und später als 15 Tage vor Beginn der Veranstaltung wird der ganze Preis verrechnet. Bei fehlender Abmeldung wird der gesamte vereinbarte Preis fällig.
11. Projektabschluss
Ein Projekt gilt nach dem Debriefing bzw. nach der letzten Veranstaltung als abgeschlossen. Der Auftraggeber behebt Mängel auf eigene Kosten. Diesbezügliche Zusatzleistungen von FUTURUM werden in Rechnung gestellt.
12. Anzahlungen, Teilrechnungen und Zahlungsfrist
FUTURUM stellt bei Projektbeginn eine Anzahlung von 40% des Gesamthonorars in Rechnung. Bei länger dauerenden Projekten wird monatlich im Umfang des bis dahin angefallenen Aufwandes in Rechnung gestellt. Rechnungen sind 20 Tage ab Rechnungsversand zahlbar.
13. Mahnung
Muss der Kunde gemahnt werden, wird ihm mit der zweiten Mahnung eine Gebühr von CHF 100.- in Rechnung gestellt.
14. Eigentum, Urheberrecht und Nutzung
Das Eigentum am Arbeitsergebnis verbleibt bis zur vollständigen Vertragserfüllung (insbesondere der vollständigen Zahlung) seitens des Kunden vollständig bei FUTURUM. Sofern nicht anders vereinbart, ist das eingeräumte Nutzungsrecht für die Arbeitsergebnisse ohne die schriftliche Zustimmung von FUTURUM nicht übertragbar.
15. Salvatorische Klausel
Sollten diese Regelungen oder Teile dieser Regelungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht berührt. Die unwirksame Regelung ist durch eine Regelung zu ersetzen, die deren Sinn am nächsten kommt.
16. Gerichtsstand und Anwendbares Recht
Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, gemäss OR 394 ff.